Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Salzkotten eine Benutzungsgebühr (Wassergeldgebühr). Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Das Rathaus der Stadt Salzkotten ist seit dem 21. März 2022 für den öffentlichen Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Um dem vorbeugenden Infektionsschutz Sorge zu tragen, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Bei notwendigem persönlichen Erscheinen beachten Sie bitte bei Terminen im Rathaus oder in den Nebenstellen unsere SARS-CoV-2 Hygieneregeln. Hierzu gehört das Tragen einer medizinischen OP- oder FFP2 Maske, das Desinfizieren ihrer Hände sowie die üblichen Abstandsregeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter der Rufnummer +49 5258-507-0 oder per E-Mail oder den persönlichen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
Für die Leistungen des Bürgerservices können Sie über unser Online-Ticketsystem persönliche Termine vereinbaren.
Gebühren und Beiträge der Stadtwerke
Frischwassergebühr je cbm (zzgl. Zählergrundgebühr und zzgl. Umsatzsteuer): 1,10 EUR
Wasseranschlussbeitrag je qm (zzgl. Umsatzsteuer): 1,10 EUR
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weber | 05258/507-1143 |
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Frau Seferovic | 05258/507-1243 |
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