Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch.
Geht die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche jedoch über den Gemeinbrauch hinaus bzw. wird dieser beeinträchtigt, so liegt eine Sondernutzung vor.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
Weitere Informationen:
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen.
Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren erhoben.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen liegt bei den Straßenbaubehörden. Zuständig für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen (Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die Städte und Gemeinden. In anderen Fällen kann sich eine abweichende Zuständigkeit ergeben.
Das Rathaus der Stadt Salzkotten ist derzeit für den öffentlichen Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Um dem vorbeugenden Infektionsschutz Sorge zu tragen, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Bei notwendigem persönlichen Erscheinen beachten Sie bitte bei Terminen im Rathaus oder in den Nebenstellen unsere SARS-CoV-2 Hygieneregeln. Hierzu gehört das Tragen einer medizinischen OP- oder FFP2 Maske, das Desinfizieren ihrer Hände sowie die üblichen Abstandsregeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter der Rufnummer +49 5258-507-0 oder per E-Mail oder den persönlichen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
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