Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Wohngeldantrag
Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in der Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite unter "Anträge"). Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein. Oder nutzen Sie den Online-Vordruck und senden Sie den Antrag an folgende E-Mail-Adresse:
Einkommensnachweis
Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus oder verwenden Sie den Vordruck “Verdienstbescheinigung“, den Sie auch in unserer Wohngeldstelle erhalten. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").
Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").
Nachweis über die Zahlung der Miete
(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)
Änderung des Wohngeldgesetzes ab 1. Januar 2016
Das Wohngeldgesetz hat sich zum 1. Januar 2016 geändert.
Was hat sich geändert?
Darüber hinaus wurden einige inhaltliche Änderungen beschlossen, von denen vor allem Haushalte mit Kindern profitieren. Es werden sich spürbare Verbesserungen ergeben. Eine Darstellung der Einkommensgrenzen ist nicht möglich, weil auf die weitere Verwendung der bisherigen Wohngeldtabelle verzichtet wurde. Die neuen Höchstbeträge für die Miete/Belastung, die bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden können, sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Maximale Miete beziehungsweise Belastung:
Haushaltsmitglieder |
bis 31. Dezember 2015 Mietenstufe I |
ab 1. Januar 2016 |
1 |
292 EUR |
312 EUR |
2 |
352 EUR |
378 EUR |
3 |
424 EUR |
450 EUR |
4 |
490 EUR |
525 EUR |
5 |
561 EUR |
600 EUR |
Je weitere Person |
+ 66 EUR |
+ 71 EUR |
Übersicht der Einkommensgrenze
Mietenstufe I / Arbeitnehmerpauschale 1.000 EUR
Diese Tabelle bietet nur einen groben Anhaltspunkt – individuelle Freibeträge z.B. für Schwerbehinderung können nicht abgebildet werden. Hier hilft nur eine Berechnung weiter.
|
Grenze für monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) in EURbei einem Verdiener vor einem pauschalen Abzug von...% |
|||
Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder |
0% (z.B. ALGI) |
10% (z. B. Rentner) |
20% (z. B. Beamter) |
30% (z. B. Arbeitnehmer) |
1 |
856,26 EUR |
951,40 EUR |
1.070,33 EUR |
1.223,23 EUR |
2 |
1.167,26 EUR |
1.297,58 EUR |
1.459,77 EUR |
1.668,31 EUR |
3 |
1.427,38 EUR |
1.585,98 EUR |
1.784,23 EUR |
2.039,12 EUR |
4 |
1.909,53 EUR |
2.121,70 EUR |
2.386,91 EUR |
2.727,90 EUR |
5 |
2.179,27 EUR |
2.421,42 EUR |
2.724,09 EUR |
3.113,25 EUR |
Erläuterung zur Tabelle:
Die Tabelle gibt die höchstmöglichen Einkommensbeträge wieder, die in Salzkotten (Mietenstufe I) gelten. Die angegebenen Einkommensbeträge werden nur bei entsprechend hohen Mieten wirksam. Bei niedrigeren Mieten sind die Einkommensgrenzen niedriger. Bei der Einkommensberechnung im Wohngeldrecht wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Von diesem Betrag werden jeweils 10% für die Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.
Wann erhalten Sie das höhere Wohngeld?
Sie beantragen erstmals Wohngeld?
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, indem der Wohngeldantrag gestellt wird.
Ihr Antrag auf Wohngeld wurde in der Vergangenheit abgelehnt?
Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass nun ab dem 1. Januar 2016 ein Wohngeldanspruch besteht. Es kann sich daher lohnen, einen neuen Antrag zu stellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie gegebenenfalls mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle gerne zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zur Wohngeldreform 1. Januar 2016 ein Faltblatt veröffentlicht, das Sie über den Bereich "Downloads/Links" erreichen können.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Kurtovic | 05258/507-1182 |
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