Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig sollte ein endgültiger Personalausweis mitbeantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung unabdingbar. Bitte bringen Sie unbedingt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde mit zur Beantragung.
Das Rathaus der Stadt Salzkotten ist derzeit für den öffentlichen Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet:
Montag: 07:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Um dem vorbeugenden Infektionsschutz Sorge zu tragen, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Bei notwendigem persönlichen Erscheinen beachten Sie bitte bei Terminen im Rathaus oder in den Nebenstellen unsere SARS-CoV-2 Hygieneregeln. Hierzu gehört das Tragen einer medizinischen OP- oder FFP2 Maske, das Desinfizieren ihrer Hände sowie die üblichen Abstandsregeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter der Rufnummer +49 5258-507-0 oder per E-Mail oder den persönlichen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
Für die Leistungen des Bürgerservices können Sie über unser Online-Ticketsystem persönliche Termine vereinbaren.